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Patentrecht: Der Anspruch auf Unterlassen nach dem 2. PatMoG

Kirchberg (Luxembourg)

Mit dem 2. PatMoG hat der patentrechtliche Unterlassungsanspruch eine wesentliche Reform erfahren. Der neue § 139 Abs. 1 PatG ist nun bereits seit 18. August 2021 in Kraft.
- Die Onlinetagung widmet sich den zahlreichen offenen Fragen und versucht erste Antworten zu entwickeln.